Rechtsmittel
Falls der Prüfling mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses oder der zuständigen Stelle nicht einverstanden ist, kann er dagegen Widerspruch bei der zuständigen Stelle einlegen. Falls die zuständige Stelle bei ihrer bisherigen Entscheidung bleibt oder der Prüfling mit dem Ergebnis des Widerspruchsverfahrens nicht einverstanden ist, kann er oder sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben.